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Aushängezeitraum: 24.06.2024 - 13.10.2024
Möglichkeit des Wahlrechtes für ehemalige Landesbürgerinnen und LandesbürgerPersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die unmittelbar von Vorarlberg ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt haben, können die Aufnahme in die Wählerkartei bei der Gemeinde schriftlich beantragen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten, sofern ihr Verzug ins Ausland nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.
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